AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (STAND 01.05.2021)

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1. Online-Vertragsabschluss
Mit dem Ausfüllen des Online-Formulars gibt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags über die Mitgliedschaft ab. Das Mitglied erhält daraufhin unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail, die mit der Annahmeerklärung des Vertrages verbunden ist.

1.2. Vertragsabschluss im Studio
Wird der Mitgliedsvertrag nicht über die Webseite, sondern persönlich im Studio geschlossen, kommt der Vertrag über die Mitgliedschaft durch Unterschrift des Mitglieds zustande.

2. LEISTUNGSUMFANG

2.1. Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen des Studios während der Öffnungszeiten berechtigt.

2.2. Das Mitglied kann jederzeit weitere Leistungen ggf. gegen zusätzliches Entgelt und ggf. in Verbindung mit einer neuen Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.

2.3. Sofern das Studio freiwillig zusätzliche Leistungen anbietet, begründen diese keine Verpflichtung zur dauerhaften Bereitstellung und keinen Anspruch des Mitglieds.

2.4. Das Studio ist berechtigt, die Öffnungszeiten und den Leistungsumfang anzupassen.

3. MITGLIEDSKARTE

3.1. Das Mitglied erhält nach Vertragsabschluss beim ersten Besuch des Studios eine Mitgliedskarte, die dem Mitglied den Zutritt zum Studio ermöglicht und der Zugangsberechtigung dient.

3.2. Ohne Mitführung der Mitgliedskarte ist das Studio berechtigt, den Zutritt zu verweigern, sofern nicht die Mitgliedschaft nicht durch eine anderweitige Ausweisung nachvollzogen werden kann.

3.3. Die Mitgliedskarte darf Dritten nicht überlassen werden. Sie ist nicht übertragbar und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

3.4. Die Mitgliedskarte kann ggf. mit einem Guthaben aufgeladen und als Zahlungsmittel im Studio genutzt werden, um Getränke und andere Produkte käuflich zu erwerben. Eine Auszahlung vorhandenen Guthabens ist nicht möglich.

3.5. Der Verlust der Mitgliedskarte ist dem Studio unverzüglich zu melden. Für das Ausstellen einer neuen Mitgliedskarte wird eine Gebühr in Höhe von 9,90 Euro erhoben.

3.6. Bei Vertragsende ist die Mitgliedskarte dem Studio zurückzugeben.

4. BEITRÄGE UND FÄLLIGKEITEN

4.1. Die Aktivierungsgebühr/Aufnahmegebühr ist mit Vertragsabschluss fällig. Sofern weitere einmalige Gebühren vereinbart wurden, sind auch diese mit Vertragsabschluss fällig, es sein denn, deren Fälligkeit wurde anderweitig vereinbart.

4.2. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils immer am ersten oder fünfzehnten eines Monats im Voraus fällig. Die Zeit vom Tag des Vertragsabschlusses bis zum nächsten Zahlungsmonat wird anteilig berechnet.

4.3. Kommt das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, so sind sämtliche Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben hiervon unberührt.

4.4. Das Mitglied trägt Sorge dafür, dass das sein benanntes Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Beträge Deckung aufweist. Ist die Abbuchung eines fälligen Betrages nicht möglich, trägt das Mitglied die dem Studio entstehenden Bankrücklastkosten.

4.5. Abwesenheit entbindet das Mitglied nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

4.6. Dem Studio ist vorbehalten, den Mitgliedsbeitrag zu Beginn der jeweilig ausgewiesenen Vertragsverlängerungsdauer um bis zu 5% zu erhöhen. Die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags in diesem Falle bedarf einer Vorankündigung (möglich auch per E-Mail) mindestens 14 Tage vor Kündigungsfrist.

4.7. Bei einer Mehrwertsteueranpassung kann der Mitgliedsbeitrag entsprechend angepasst werden.

5. MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG, RUHEZEITEN

5.1. Das Mitglied hat sich bei Vertragsablauf für eine Mindestvertragslaufzeit entschieden, die im Mitgliedsvertrag unter Mindestlaufzeit ausgewiesen wird.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich der Mitgliedsvertrag stillschweigend jeweils um die ausgewiesene Verlängerungsdauer, es sei denn, der Vertrag wurde vom Mitglied vor Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit gekündigt.

5.2. Der Mitgliedsvertrag ist unter Einhaltung der angegebenen Kündigungsfrist ordentlich kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Zum Einhalten der Kündigung ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

5.3. Kurze Erkrankungen oder Urlaub entbinden nicht von den Verpflichtungen des Mitgliedsvertrages. Nach unverzüglicher Vorlage eines ärztlichen Attests über eine vorübergehende Sportunfähigkeit, eines Schwangerschaftsnachweises oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt, wird dem Mitglied eine kostenfreie Ruhezeit für einen Zeitraum von ein bis sechs Monaten gewährt.
Es können nur volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Die Anzahl der Ruhemonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt.
Während der Ruhezeit besteht keine Trainings- und keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit.
Ruhezeiten sind nur bei ungekündigten Mitgliedschaften möglich. Ein Rücktritt von der Ruhezeit ist jederzeit schriftlich möglich. Eine Kündigung des Vertrages während der Ruhemonate gilt als Rücktritt von der Pause.

6. HAUSORDNUNG

6.1. Das Studio ist berechtigt, eine für das Mitglied verbindliche Hausordnung aufzustellen.
Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

6.2 Handelt das Mitglied wiederholt und nachhaltig in grober Weise der Hausordnung und der allgemeinen Regeln des Anstandes zuwider, oder lässt das Mitglied dahingehende Ermahnungen des verantwortlichen Personals wiederholt unbeachtet, so besteht die Berechtigung, dem Mitglied nach vorherigem ausdrücklichem Hinweis Hausverbot zu erteilen und das Mitgliedschaftsverhältnis zu kündigen. In diesem Falle bleibt das Mitglied verpflichtet, die Beiträge bis zum Ablauf der Kündigung weiter zu entrichten.

7. HAFTUNG

7.1. Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Wertgegenstände, Kleidung und/oder Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.

7.2. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

7.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Studios beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Die Verlegung der Betriebsstätte des Studios innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.

8.2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

8.3. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie Erfüllungsort der vertraglichen Pflichten ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.

8.4. Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

8.5. Vertragssprache ist deutsch.

8.6. Das Studio ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, und dem Mitglied die Gelegenheit gibt, die Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach dem in Kenntnis setzen zu widersprechen.

8.6. Für den Fall der Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen gelten die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt fort. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

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